Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser und gesetzlich vorgeschrieben!

Unterstützende Dienstleistungen für den sicheren Einsatz von Maschinen regeln die Mindestvorschriften für Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit. Die Umsetzung in nationales Recht erfolgt durch die Betriebssicherheitsverordnung, kurz „BetrSichV“, welche Ende 2011 in Kraft getreten ist. Die Betriebssicherheitsverordnung sieht unter anderem auch vor, dass Gefährdungsbeurteilungen und technische Prüfungen vor dem erstmaligen Verwenden von Arbeitsmitteln und in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden.

Unsere Leistungen

Wiederkehrende Prüfung gemäß „BetrSichV“:

  • Die Betriebssicherheitsverordnung sagt aus, dass der Betreiber für seine Arbeitsmittel (Maschinen) eine Gefährdungsbeurteilung erstellen muss.
  • Aus dieser Beurteilung ergeben sich auch Prüfungsintervalle. Darunter sind regelmäßig durchzuführende Kontrollen zu verstehen, um mögliche Defekte zu ermitteln und gefahrbringende Ausfälle von Sicherheitsfunktionen zu vermeiden.
  • Wir führen diese Prüfungen für Sie durch.
  • Die Ergebnisse werden in einem Prüfprotokoll festgehalten und ihnen zur Verfügung gestellt

Prüfungen wie:

  • Not-Halt-Taster und Not-Halt-Funktion
  • Sicherheitsbezogene Lichtgitter und Lichtvorhänge
  • Nachlaufwegmessungen
  • Verriegelungseinrichtungen – mit und ohne Zuhaltung
  • Laserscanner
  • Geschwindigkeitsmessung
  • LBK – sichere Radarsysteme

Nachlaufmessung

Mit einer Nachlaufmessung wird die gesamte Reaktionszeit eines Systems, vom Auslösen der Schutzeinrichtung bis zum Stillstand der gefahrbringenden Bewegung ermittelt. Auf Grundlage der daraus resultierenden Zeit kann im Anschluss der benötigte Sicherheitsabstand zwischen Schutzeinrichtung und gefahrbringender Bewegung errechnet werden.